Was ist der wahlvorstand betriebsrat
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Ist der Wahlvorstand bestellt, so informiert der Betriebsrat hierüber üblicherweise den Arbeitgeber und die im Betrieb vertretene Gewerkschaft. Der zu wählende Wahlvorstand soll aus mindestens drei wahlberechtigten Beschäftigten bestehen, wobei es auch erlaubt ist, eine höhere Anzahl in den Vorstand zu wählen, sollte dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl zum Betriebsrat erforderlich sein.
Die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder kann – im normalen Wahlverfahren – erhöht werden, wenn dies erforderlich ist. Ebenso obliegt dem wahlvorstand die bekanntmachung der wahl und der kandidaten. Der Wahlvorstand ist ein Kollektivorgan. Sie stellen die wahlunterlagen zusammen und sorgen für deren ordnungsgemäße verteilung.
Aber wie wird ein Wahlvorstand gebildet, was sind seine Aufgaben und was müssen Sie insbesondere vor der anstehenden Betriebsratswahl unbedingt wissen?. Der Betriebsrat hat einen der Mitglieder des Wahlvorstandes zu dessen Vorsitzenden zu bestimmen.
Eine Wahl des Wahlvorstands ist im Gesetz nicht vorgesehen, kann aber durch Geschäftsordnung oder Beschluss des Betriebsrates bestimmt werden. Er nimmt damit eine zentrale Rolle für eine ordnungsgemäße Betriebsratswahl ein. Es ist sinnvoll und auch üblich, den Wahlvorstand bereits früher zu bestellen.
Dazu gehört das aufstellen und die prüfung der wählerlisten. Eine Bestellung in den Wahlvorstand steht weder dem aktiven, noch dem passivem Wahlrecht der Mitglieder entgegen. Seine Aufgaben reichen von der Organisation des Ablaufs bis hin zur Klärung juristischer Zweifelsfälle.
Er hat nach seiner Bestellung die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. Der wahlvorstand ist die zentrale personengruppe, die für die ordnungsgemäße durchführung einer betriebsratswahl verantwortlich ist. Was macht der Wahlvorstand eigentlich?
Dem Wahlvorstand obliegt die Leitung der Betriebsratswahl. Der Wahlvorstand ist das Team, das sich um die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl kümmert. Seine hauptaufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass alle wahlberechtigten ihr stimmrecht ausüben können.
Er erstellt ein wahlniederschrift, die alle relevanten details der wahl dokumentiert. Am wahltag überwacht der wahlvorstand die stimmabgabe und achtet auf die einhaltung der wahlordnung. Die Bestimmung der Mitglieder des Wahlvorstandes erfolgt durch Beschluss der Mehrheit der Mitglieder des Betriebsrats.
Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied bereits angehört.
Der Wahlvorstand besteht grundsätzlich aus drei Mitgliedern. Nach abschluss der wahl zählt der wahlvorstand die stimmen sorgfältig und ermittelt die wahlergebnisse. Über die Mitglieder kann einzeln oder en bloc abgestimmt werden. In Betrieben mit weiblichen und männlichen Arbeitnehmern sollen dem Wahlvorstand Frauen und Männer angehören.
Der wahlvorstand gibt anschließend die wahlergebnisse öffentlich bekannt. Weil in jedem Wahllokal mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied des Wahlvorstandes anwesend sein muss, ist die Erweiterung des Wahlvorstandes in jedem Fall dann notwendig, wenn zur Wahl mehr als drei Wahllokale gleichzeitig betrieben werden sollen.
Er wird rechtzeitig vor ablauf der aktuellen amtszeit des betriebsrats gewählt. Der Wahlvorstand leitet die Wahl zum Betriebsrat.
4. Was macht ein Wahlvorstand bei der Betriebsratswahl?
Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus 3 Mitgliedern, eines von ihnen ist der Vorsitzende. Ein förmliches Wahlverfahren findet nicht statt. Es sollten zur Sicherheit durch den Betriebsrat auch ein Stellvertreter bestimmt und Ersatzmitglieder bestellt werden.
Er hat hierbei jedoch zu berücksichtigen, dass die Zahl der Mitglieder des Wahlvorstan- des stets ungerade zu sein hat. Zu Mitgliedern des Wahlvorstandes können alle wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs bestimmt werden. Falls es unregelmäßigkeiten gab, entscheidet der wahlvorstand über deren bedeutung.
Seine arbeit endet mit der feststellung des endgültigen wahlergebnisses und der benennung des neuen betriebsrats. Der Wahlvorstand ist spätestens 10 Wochen 70 Kalendertage vor Ende der Amtszeit durch den amtierenden Betriebsrat zu bestellen.
Ansonsten erfolgt auf Antrag von mindestens drei Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft die Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht. Besteht acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats noch immer kein Wahlvorstand, so kann auch der Gesamtbetriebsrat, und falls dieser nicht besteht, der Konzernbetriebsrat den Wahlvorstand bestellen.